Makler

Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter ist der Makler an keine Gesellschaft gebunden. Er vertritt in erster Linie die Interessen seiner Kunden.

Auch im Vergleich zu einem Mehrfach-Agenten, der lediglich als rechtlicher Vertreter mehrerer Gesellschaften fungiert, hat der Makler den Vorteil, das er für seine Kunden den uneingeschränkten Marktzugang zu allen Angeboten bietet.
Er muss deutlich auf seinem Briefpapier für jeden erkennbar als unabhängiger Makler ausgewiesen sein. Die Vergütung des Maklers erfolgt durch Courtagezahlungen der Gesellschaften, Banken und Versicherungen.

Die Maklervollmacht legitimiert den Makler nach außen – z.B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften – als Sachwalter des Kunden.

Der Beruf des Versicherungsmaklers ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Nur wer die Auflagen erfüllt und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorweist, wird bei den Handelskammern (IHK) registriert. Laut EU-Vermittlerrichtlinie vom Dezember 2006 muss ein Makler mindestens in Höhe von 1,1 Mio. € für Fehler bei der Beratung und zum Schutz des Kunden versichert sein.

Diese gesetzlichen Auflagen erfüllt die FEMINANZ selbstverständlich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie entsprechende Nachweise benötigen.

Feminanz Finanz- und Versicherungsmakler | Telefon 0251 - 77 77 80
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